Steuern und Verwaltung
Wie kann die Bürgerleistung steuerfrei bleiben, ohne zusätzliches Einkommen oder private Vermögensbildung zu bestrafen?
Kurz erklärt
Die 400 Euro für Kranken- und Pflegeversorgung sind kein ausgezahltes Einkommen und werden ebenfalls nicht besteuert. Wer arbeitet, ein Unternehmen führt oder Erträge aus eigenem Vermögen erzielt, behält die Bürgerleistung vollständig. Der zusätzliche Verdienst bleibt nach Steuern zusätzliches Einkommen.
Verwaltung entfällt dort, wo heute Einkommen, Vermögen, Bedarfsgemeinschaften und Wohnkosten geprüft werden. Andere Aufgaben bleiben: Steuerverwaltung, Aufsicht über Bürgerwerke, Gerichte, Sicherheit, Infrastruktur und besondere Sozialleistungen.
Im Zielmodell bildet die steuerfreie Bürgerleistung bereits den allgemeinen Sockel.
Gebundene Erträge sollen begünstigt sein, soweit sie Betrieb, Rücklagen, Ersatz und Bürgerleistungen finanzieren.
Ja. Unternehmenseigene Anlagen und gewöhnliche Unternehmensgewinne bleiben möglich und regulär steuerpflichtig.
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Das Buch behandelt die Steuerlogik, den Umbau der Sozialabgaben und die Aufgaben eines kleineren, weiterhin handlungsfähigen Staates.